Beruf: Journalist
Vierte Gewalt
Aus den Erfahrungen mit dem Dritten Reich haben die Väter des Grundgesetzes den Medien, insbesondere den Journalisten, Freiheiten eingeräumt. Deutlich wird dies in der im Artikel 5 des Grundgesetzes verankerten Pressefreiheit. Die Journalisten können sich neben Priestern als einzige auf das Zeugnisverweigerungs-Recht berufen, d.h. sie können vor Gericht die Aussage verweigern, wer ihnen die Informationen zu einer bestimmten Story gesagt hat.
Denn gerade dadurch, dass ein Informant so sicher sein kann, nicht genannt zu werden, kann durch Aufdeckung von z.B. Bestechungen eine "Kontrollfunktion" gegenüber dem Staat ausgeübt werden. Aus diesem Grunde werden Journalisten und Medien oft als Vierte Gewalt im Staate bezeichnet.
Zudem informieren Journalisten die Öffentlichkeit über Sachverhalte
oder Vorgänge, die von allgemeiner, politischer, wirtschaftlicher oder
kultureller Bedeutung ist. Damit tragen sie zum Prozess der politischen Meinungs-
und Willensbildung bei und erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.
Ausbildung
Da der Begriff "Journalist" rechtlich nicht geschützt ist, wie Arzt, Architekt oder Bäcker, kann sich jeder Journalist nennen. Eine vorgeschriebene Berufsausbildung oder Lehre für Journalisten gibt es nicht.
Üblich für die professionelle Ausübung ist eine zweijährige Ausbildung in einer Redaktion als Volontariat. Weitere Möglichkeiten sind der Besuch einer Journalistenschule oder ein Journalistik-Studium. Jedoch ist das Berufsfeld offen für Quereinsteiger (insbesondere mit Spezialwissen).
Voraussetzung für Beruf des Journalisten ist in erster Linie die handwerkliche Beherrschung seines Mediums, sei es Sprache, Foto oder Film. Darüber hinaus werden von einem Journalisten soziales und gesellschaftspolitisches Verantwortungsbewusstsein, logisches und analytisches Denken, Kreativität sowie Kontaktfähigkeit verlangt. Abgesehen vom Lokal-Journalisten, der ein Allrounder sein muss (von der Ratssitzung bis zur Jahreshauptversammlung eines Kaninchenzuchtvereins), werden in den Mantel-Redaktionen bei den Print-Medien und Redaktionen von Hörfunk und Fernsehen zunehmend Fachleute gefragt.
Eine alte, aber treffende Journalisten-"Weisheit" sagt: Man muss
nicht alles wissen, nur wissen, wer als Fachmann etwas zu einem Thema sagen
kann.
Tätigkeitsgebiete
Journalisten arbeiten in Printmedien, wie Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigenblätter, aber auch im Hörfunk und Fernsehen, sowie Nachrichtenagenturen oder Pressebüros.
Mit dem Internetzeitalter kamen als jüngstes Tätigkeitsfeld Online-Redaktionen hinzu. Ferner sind Journalisten als Pressesprecher oder Pressereferenten in den Pressestellen (auch PR- oder Marketingabteilungen) von Wirtschaftsunternehmen, Behörden oder Organisationen tätig.
Der größte Teil arbeitet als Lokaljournalist.
Wer bei Presse, Hörfunk oder Nachrichtenagenturen Nachrichten bearbeitet, also redigiert, gilt als Redakteur. dabei werden Bild- und Text-Redakteur unterschieden. Im Gensatz dazu arbeitet der Reporter vor Ort, etwa bei einem großen Unglück oder einer Naturkatastrophe, recheriert also die Fakten einer Geschichte. Ein Korrespondent ist für seine Heimatredaktion (Zeitung, Hörfunk, Fernsehen, Nachrichtenagentur) in der Bundes-, Landeshauptstadt, oder im Ausland tätig.
Neben den angestellten Journalisten gibt es auch freiberufliche Journalisten. Diese arbeiten auf Honorar-Basis oder handeln Pauschalverträge aus. Viele Moderatoren im Fernsehen sind freie Journalisten.
Darstellungsformen
In seiner Arbeit benutzt der Journalist unterschiedliche Darstellungsformen. Neben der reinen Vermittlung von Fakten: Nachricht, Bericht, Fotografie, Film, und Interview fließen in den anderen Darstellungsformen auch persönliche Wertungen ein: Reportage und Feature. Eine ausschließlich persönliche Wertungen eines Sachverhaltes findet sich im Kommentar und in der Glosse.